ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der newman GmbH
1. Gegenstand der Leistungen
1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt newman GmbH für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Marketing, Grafik, PR und Unternehmensberatung und -entwicklung.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit
ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch newman GmbH. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von newman GmbH Vertragsbestandteil.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Geringfügige vom Arbeitsaufwand bedingte Abweichungen vom Angebot bleiben vorbehalten, werden jedoch dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
2.3 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind. In der Regel dienen diese Orientierungszwecken. Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
3. Leistungen der newman GmbH
Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt die newman GmbH ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Die newman GmbH übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Leistungen des Kunden
4.1 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist die newman GmbH regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf Informationen, Material und Daten angewiesen. Der Kunde wird daher newman GmbH in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen und hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen von newman GmbH. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.
4.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
4.3 Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.
5. Allgemeines
5.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von der newman GmbH auf Dritte übertragen werden.
5.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.
5.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
5.5 Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
6. Nutzungsrechte
6.1 Die Agentur räumt dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
6.2 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
6.3 Die Agentur wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere über bestehende GEMA-Rechte, hinweisen.
6.4 Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der der newman GmbH. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der newman GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an die Agentur abgetreten werden.
8. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag
9.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
9.2 Die newman GmbH behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
9.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die auf die Erstellung einer individuellen Webpräsenz des Verbrauchers gerichtet ist.
10. Kündigung
10.1 Es wird eine Probezeit von 3 Monaten nach Vertragsunterzeichnung vereinbart. Innerhalb dieser Zeit ist eine fristlose Kündigung von beiden Seiten möglich. Begonnene Aufgabenbereiche sind zu Ende zu führen und werden vereinbarungsgemäß berechnet.
10.2 Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbefristete Zeit.
10.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.5 Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält newman GmbH bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. newman GmbH muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
11.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, in der Regel nach Leistungserbringung.
11.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11.3 Der Kunde zahlt spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
11.4 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.5 Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als einen Monat, kann newman GmbH während der Auftragsabwicklung für die innerhalb eines Kalendermonats erbrachten Leistungen zum Monatsende eine Abschlagszahlung verlangen.
11.6 Werden der newman GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die newman GmbH berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.
11.7 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
12. Stundensätze und weitere Vergütungen
12.1 Übernachtungskosten und andere Spesen werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, sofern diese vorab freigegeben wurden.
12.2 Bei der Verwaltung von (Werbe-) Budgets der für den Auftraggeber erteilten Aufträge an Dienstleister (Radiospots, Künstler, Anzeigen, Druckkosten, Produktionskosten) wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% auf die Netto-Endsumme vereinbart. Dabei sind die originalen Endrechnungen als Kopien der Bearbeitungsgebühr-Rechnung beizulegen. Bei erfolgreichen Abschlüssen von Vermittlungsaufträgen- und Verträgen, die durch die Vermittlung oder Akquise des Auftragnehmers zustande kamen, wird davor jeweils eine Provisionsbeteiligung schriftlich vereinbart.
12.3 Bei Aushandeln von Angeboten und nachweislichen Ersparnissen gilt eine Provision von 25% auf die ersparte Summe als vereinbart.
12.4 Alle in Ziffer 11 und 12 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
13. Sonderleistungen und Nebenkosten
Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die aufgrund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet. newman GmbH ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu newman GmbH entsprechende Vollmachten. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von newman GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, newman GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. newman GmbH berechnet für die Abwicklung und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr i.H. von 15% des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
14. Erstellung von Mediaaufträgen
14.1 Wenn newman GmbH mit der Schaltung von Anzeigen, Film-, Funk- oder TV-Spots beauftragt wird, dann vergibt sie alle Einschaltaufträge an die Werbeträger im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die newman GmbH sorgt für die fristmäßige Lieferung der vom Auftraggeber freigegebenen Werbemittel an die Werbeträger. Die newman GmbH überwacht die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung durch die Werbeträger. Dafür wird ein Agentur-Aufschlag in Höhe von 15% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
14.2 Die newman GmbH erteilt nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber auch Aufträge für die Produktion oder die Durchführung von Maßnahmen durch Dritte. Eine Haftung wird von der newman GmbH nicht übernommen.
14.3 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
14.4 Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
14.5 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
15. Änderungen oder Stornierung von Media- und Druckaufträgen
Wenn der Auftraggeber laufende Arbeiten an genehmigten Aufträgen ändert oder abbricht, wird der newman GmbH der bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Eigen- und Fremdaufwand einschließlich aller Aufwendungen für nicht mehr reversible Aufträge durch den Auftraggeber ersetzt.
Die newman GmbH lässt Werbemittel über Drittanbieter drucken. Innerhalb von 7 Tagen – ab Anlieferung beim Kunden oder bei newman GmbH selbst – müssen sämtliche Werbemittel zurückgesendet werden, um diese stornieren zu können. Wird diese Frist vom Kunden nicht eingehalten, haftet newman GmbH nicht für diese Werbemittel. Der Kunde muss die Werbemittel komplett zahlen. Hat der Kunde die Werbemittel freigegeben, haftet die newman GmbH nicht weiter für inhaltliche Fehler.
16. Ablehnungsfall von Werbung
16.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Werbung so auszugestalten, dass sie nicht gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder gegen Vorschriften des Jugendschutzes verstößt. Auch darf die Werbung nicht den durch die newman GmbH mitgeteilten Richtlinien und Vorgaben widersprechen. Die newman GmbH behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen oder zu sperren.
16.2 Wenn der Werbeauftrag nicht den obenstehenden Voraussetzungen entspricht und die Veröffentlichung für die newman GmbH unzumutbar ist, und sofern der Inhalt des Werbeauftrags vom Deutschen Werberat beanstandet wurde, behält sich die newman GmbH ebenfalls vor, den Auftrag abzulehnen oder zu sperren. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
16.3 Des Weiteren kann die newman GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden
17. Dienstleistungen Dritter
17.1 Die newman GmbH wird entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter (z.B. Google, Yahoo, Affiliate-Netzwerke, Publisher) in Anspruch nehmen oder solche Leistungen an den Kunden vermitteln.
17.2 Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird newman GmbH Daten und Informationen des Kunden an den Dritten übermitteln, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
17.3 Bei der Zusammenarbeit mit Dritten gelten gegebenenfalls deren Vertragsbedingungen sowie die jeweils einzelvertraglich geschlossenen Vereinbarungen. Soweit sich durch Änderungen in den Bedingungen, im Leistungsumfang oder aufgrund vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung des Dritten Auswirkungen auf den Leistungsumfang durch newman GmbH ergeben, wird newman GmbH den Kunden hierüber so früh wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden dann gemeinsam eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ziel beider Parteien am nächsten kommt.
17.4 Die newman GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Fremddienstleister, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
17.5 Soweit dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde, hat newman GmbH keine Verpflichtung zur Überwachung der Fremddienstleister. Insbesondere ist newman GmbH nicht verpflichtet die Websites von Publishern auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen und zu überwachen. Insoweit hat newman GmbH Rechtsverstöße durch Dritte nicht zu vertreten.
18. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden nach dem existierenden Agenturpreisspiegel der newman GmbH berechnet. Wünscht der Kunde Änderungen am Reinentwurf/-layout, nachdem er es zuvor als einwandfrei erklärt hat (mündlich oder schriftlich), so hat er die Mehrkosten zu tragen. newman GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich die newman GmbH vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der newman GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die newman GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
19. Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung, Produktionsleitung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung und -leitung durch die newman GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und Verträgen. Bei Übernahme von Produktionsleistungen jeglicher Art ist die newman GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zugeben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, im Auftrag Produktionsvorgänge näher oder detailliert zu definieren und nach Absprache mit der newman GmbH schriftlich als Bestandteil der Produktionsleistung zu erklären. Die newman GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die newman GmbH ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, der newman GmbH ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Auftraggeber. Von allen vervielfältigten und durch die newman GmbH erstellten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der newman GmbH bis zu 10 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Die newman GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die newman GmbH ist ebenfalls dazu berechtigt, sowohl Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden, als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen. Vor Ausführung von Vervielfältigungen von durch die newman GmbH erstellten Produkten, durch andere Unternehmen als die newman GmbH, sind der newman GmbH Korrekturmuster vorzulegen. Der Kunde erhält von newman GmbH nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind der Agentur umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurück zu senden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich nichts Anderes vereinbart wird). Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei newman GmbH ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler.
20. Besondere Regelungen für die Entwicklung von Internetseiten
20.1 Für die Entwicklung von Websites und Internetseiten (nachfolgend zusammenfassend: “Internetseiten“) durch newman GmbH gelten die folgenden Regelungen ergänzend:
20.2 newman GmbH erstellt für die Internetseite einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemente der Webseite(n) aufzeigt.
20.3 Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber newman GmbH schriftlich oder per E-Mail freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche schriftlich oder per E-Mail darzustellen. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab oder äußert er sich nicht innerhalb von 7 Tagen zum ersten oder einem angepassten Konzeptvorschlag, so hat newman GmbH das Recht, den Vertrag zu beenden und für die Konzeptentwicklungsphase eine anteilige Vergütung von 25 % der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, so hat der Kunde newman GmbH die gemäß Angebot von newman GmbH vorgesehene Vergütung für die Konzepterstellung zu zahlen. Ist keine Vergütung für die Konzepterstellung vereinbart, beträgt die Vergütung pauschal € 450 zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer. Ziff. 4 dieser AGB bleibt unberührt.
20.4 Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt newman GmbH die Internetseite entsprechend dem Konzept.
20.5 Soweit die Veröffentlichung von Inhalten auf Internetseiten von newman GmbH Gegenstand der Leistung ist, schuldet newman GmbH die Bereitstellung für einen Zeitraum von zumindest zwölf Monaten, sofern im Einzelfall nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Erfolgt die Veröffentlichung auf den Internetseiten Dritter, übernimmt newman GmbH keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit bzw. den Bestand dieser Einträge.
20.6 Die newman GmbH ist in der technischen Ausgestaltung der Internetseite frei, soweit keine Abweichung vom Konzeptvorschlag vorliegt. Ferner gelten geringfügige, zumutbare Abweichungen vom freigegebenen Konzeptvorschlag nicht als Mangel, sofern die Änderung technisch bedingt ist, keine wesentliche Einschränkung der Funktionalität der Internetseite verursacht und nur mit erheblichem Mehraufwand vermeidbar wäre.
20.7 Die Bereitstellung der Internetseiten erfolgt auf Datenträgern oder durch Bereitstellung auf einem Webserver. Das Hosting der Internetseite ist durch newman GmbH vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht geschuldet.
20.8 Für die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die jeweilige Internetpräsenz und die darüber angebotenen/erbrachten Leistungen und Produkte sowie deren konzeptionelle Vorbereitung ist der Kunde verantwortlich. Sollten entgegen der rechtlichen Bestimmungen Inhalte falsch oder fehlerhaft auf der Internetseite vorhanden sein, so trägt allein der Kunde die Verantwortung für diese. newman GmbH schuldet insoweit weder rechtliche Beratung noch Recherche.
21. Vollendung und Abnahme der Internetseite
21.1 Zwischen Übergabe der Homepage/Webseite und Abnahme wird dem Verbraucher für eine Dauer von mindestens 14 Werktagen die Gelegenheit zu Funktionstests gegeben. newman GmbH wird bei der Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen, soweit sie die Abnahme hindern. Die Abnahme ist in diesem Fall zu wiederholen.
21.2 Unternehmer sind nach Fertigstellung der Webseite innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Webseite als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.
21.3 Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.
22. Verjährungsfrist bei Mängeln nach Abnahme der Internetseite
Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der newman GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von der newman GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung der newman GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Ansprüche der newman GmbH auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.
23. Virenschutz und Sicherheit auf der Internetseite
23.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren sowie andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs der newman GmbH gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
23.2 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email-Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich, Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
23.3 Der Kunde verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigen.
23.4 Die newman GmbH behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Die newman GmbH behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
23.5 Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt die newman GmbH von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
24. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
24.1 Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen.
24.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit newman GmbH durchzuführen. Die newman GmbH übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – newman GmbH Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (beispielsweise Joomla, WordPress, Typo3, ExpressionEngine) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit newman GmbH durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte newman GmbH von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
24.3 Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch newman GmbH regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).
24.4 Die newman GmbH legt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung in Abstimmung mit dem Vertragspartner Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, sogenannte Keywords, fest, welche zur Suchmaschinenoptimierung eingesetzt werden. Die Auswahl der Internetseiten, über welche eine Verlinkung stattfindet, obliegt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung newman GmbH. Der Vertragspartner akzeptiert, dass die newman GmbH keinen direkten Einfluss auf das Ranking einer Domain oder Internetseite bei den Suchmaschinen hat und dass Suchmaschinen ihre Algorithmen, Funktionen, Parameter und Gewichtungen jederzeit ändern können. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte sonstige Positionierung, bestimmte Zugriffszahlen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet newman GmbH daher nicht.
24.5 Auch wenn die monatlichen Reports noch nicht dem Kunden zugesandt wurden, ist die Rechnungsbegleichung des Kunden erforderlich.
24.6 Sollte der Kunde Erkenntnisse über das Vorgehen der newman GmbH bei der Suchmaschinenoptimierung erlangen, hat er Stillschweigen über diese zu wahren. Bei Eröffnung dieser Erkenntnisse an Dritte kann die newman GmbH den Vertrag auflösen. Der Kunde hat in diesem Fall die komplette Restsumme des Vertragsvolumens zu tragen. Auch ist die newman GmbH nicht dazu verpflichtet, Suchmaschinenoptimierung nach den Vorgaben des Kunden zu machen, sondern darf eigene Erkenntnisse bei der Erfüllung dieser Dienstleistung nutzen.
24.7 Sofern Verlinkungen von externen Seiten aufgrund der nachträglichen Verschiebung oder Adressänderung von Inhalten auf Internetseiten des Kunden unrichtig werden, trifft uns hierfür keine Verantwortlichkeit.
24.8 Für den Bereich der Suchmaschinenoptimierung gilt Dienstvertragsrecht.
25. Google AdWords-Werbung (SEA)
25.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google AdWords zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.
25.2 In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget ist eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten.
25.3 Die newman GmbH übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren. Der jeweilige Auftrag läuft nur solange bis das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht worden ist.
26. Schweigepflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
27. Datenschutz
27.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Bei Einschaltung Dritter muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Unterauftragnehmer entsprechend.
27.2 Die newman GmbH darf die den Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
27.3 Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.
27.4 Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.
28. Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright der newman GmbH. Die Weiterverwertung der Vorlagen (z.B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung der newman GmbH. Alle mit den gelieferten Arbeiten der newman GmbH zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei der newman GmbH. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über; d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der newman GmbH.
29. Erwähnungsanspruch
Die newman GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die newman GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
30. Mängel
30.1 Bei Sachmängeln gilt Folgendes: 30.1.1 Mängel haben die Kunden der newman GmbH gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
20.1.2 Zunächst ist der newman GmbH Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes.
30.1.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie der newman GmbH oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
30.1.4 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
30.1.5 Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen die newman GmbH bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs eines Kunden gegen die newman GmbH gilt ferner vorstehende Ziffer 30. a) 4. entsprechend.
30.2. Bei Rechtsmängeln gilt Folgendes:
30.2.1 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die newman GmbH verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: “Schutzrechte”) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die newman GmbH erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt Folgendes:
30.2.2 Die newman GmbH wird nach der Wahl auf eigene Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder sie austauschen. Ist der newman GmbH dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 30. a) entsprechend.
30.2.3 Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 31.4. sind Ansprüche der Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
30.2.4 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
30.2.5 Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 31 haftet die newman GmbH nicht für den Verlust von Daten oder Programmen, die darauf beruhen, dass es Kunden unterlassen haben, von den Daten/Programmen Sicherungskopien herzustellen.
30.2.6 Die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 31.
30.2.7 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Kunden verbunden.
31. Haftung
31.1 Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
31.2 Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
31.3 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.
31.4 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend “Schadensersatzansprüche”) der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die newman GmbH, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden, die auf eine von der newman GmbH zu vertretende Pflichtverletzung zurückgehen, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die newman GmbH. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
31.5 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die newman GmbH ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch die newman GmbH gehaftet wird. Vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht üblicherweise zu rechnen ist.
31.6 Eine Pflichtverletzung durch die newman GmbH steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
32. Abwerbungsverbot
Der Kunde ist sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit mit der newman GmbH als auch ein Jahr nach ihrer Beendigung nicht berechtigt, Mitarbeiter abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der betreffende Kunde an die newman GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrages der zuletzt an diesen Mitarbeiter von newman GmbH gezahlten Nettovergütung zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
33. Schlussbestimmungen
33.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
33.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
33.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
33.4 Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, im Januar 2019